Zahnärztliche Behandlung in Polen und deutsche Versicherung
Die Behandlung der Zähne in Polen bei den Patienten mit der deutschen Versicherung ist ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit. In unserem stomatologischen Zentrum bieten wir zahnärztliche Leistungen auf höchstem Niveau.
Wo kann man sich mit der deutschen Versicherung in Polen zahnärztlich behandeln lassen?
Wir laden Sie herzlich zur Inanspruchnahme der in unserer Zahnarztpraxen angebotenen Leistungen ein. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der zahnärztlichen Betreuung der Patienten mit der deutschen Versicherung. Zur Rückerstattung der getragenen Kosten bereiten wir für die Krankenkassen professionelle Heil- und Kostenpläne sowie die Rechnungen gemäß dem in Deutschland geltenden Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor. Alle erforderlichen Unterlagen stellen wir in deutscher Sprache aus.
Wir tragen immer den logistischen Aspekten Ihres Aufenthalts in Polen Rechnung. Wir bemühen uns immer, Termine zu bündeln und die Behandlungszeit möglichst zu verkürzen, wobei die Qualität nie zu kurz kommen darf.
Unsere Zahnärzte garantieren Komfort und Schmerzlosigkeit während der Zahnbehandlung. Jeder Patient wird von uns individuell behandelt.
Wir setzen nur zertifizierte Materialien höchster Qualität ein.
Wie sollen Sie sich auf den ersten Termin vorbereiten?
Wir bitten Sie, uns telefonisch oder per E-Mail den Umfang der erwarteten Eingriffe mitzuteilen. Der erste Termin beginnt zwar mit einer genauen Untersuchung, aber je mehr Informationen wir zuvor erhalten, desto besser können wir uns auf die Sprechstunde vorbereiten. Wir bitten Sie, den Termin zu reservieren und die Reise zu planen. Unser deutschsprachiges Personal hilft Ihnen gern, wenn Sie Hilfe bei den mit dem Aufenthalt in Polen verbundenen Fragen brauchen. Bereiten Sie bitte die Liste der Medikamente vor, die Sie allgemein einnehmen, und bei den Allergien – den Allergiepass. Wir bitten Sie auch, die Versicherungskarte und das Bonusheft mitzunehmen. Die beim ersten Termin entstehenden Kosten (Sprechstunde, eventuelle Röntgenaufnahmen oder die erforderlichen diagnostischen Abdrücke) sind unserem Preisverzeichnis zu entnehmen.
Wie läuft die Behandlung ab?
Zahnbehandlung und gesetzliche deutsche Krankenversicherung
Prothetische Behandlung
Der erste Termin beginnt mit der klinischen Untersuchung des Patienten, die meistens um die radiologische Untersuchung ergänzt wird. Wir klären Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen auf und empfehlen die optimale Methode für die Behandlung Ihrer Zähne. Der Zahnarzt teilt Ihnen die für die Durchführung aller Eingriffe erforderliche Zeit sowie die gesamten Kosten mit. Anschließend stellen wir auf dem speziellen Formular den so genannten Heil- und Kostenplan aus, den Sie bei Ihrer Kasse zur Akzeptanz einreichen. Die Kasse genehmigt das Dokument und bestimmt die Höhe des Zuschusses. Nach der Genehmigung des Plans nimmt der Zahnarzt die prothetische Behandlung auf, wir fordern auch eine Vorauszahlung auf die die Laborkosten ein. Nach Abschluss der Zahnbehandlung zahlen Sie den restlichen Betrag. Zu Ihrer Bequemlichkeit kann die Zahlung in Zloty oder Euro geleistet werden (gemäß dem bei der Nationalbank Polens, NBP, geltenden Kurs). Zum Schluss stellen wir die Rechnungen in deutscher Sprache gemäß BEMA- und GOZ-Ordnung aus. Aufgrund dieser Rechnungen überweist die deutsche Krankenkasse den vorher festgelegten Zuschussbetrag auf Ihr Konto.
Sonstige zahnärztliche Leistungen
Gemäß den allgemein geltenden Richtlinien soll die Krankenkasse keine Einwilligung des Patienten in die Zahnbehandlung mit Ausschluss der Prothetik (Kronen, Brücken, Zahnprothesen) verlangen. Sie wird nur professionelle Rechnung, der zum Abschluss der Behandlung ausgestellt wird, fordern. Aus unseren Erfahrung geht es aber hervor, dass die Rechnung allein nicht immer von der Kasse als ausreichend anerkannt wird. Zur Vermeidung von Komplikationen raten wir deshalb, insbesondere beim größeren Umfang der geplanten nichtprothetischen Leistungen sich vor Beginn der Behandlung einen professionellen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Eine gute Praxis ist auch, sich bei der Kasse noch vor der Behandlung über die erforderliche Dokumentation informieren zu lassen.
Zahnbehandlung und private deutsche Krankenversicherung
Nach abgeschlossener Untersuchung kann der Zahnarzt direkt die Zahnbehandlung aufnehmen. Beim letzten Besuch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung mit den aufgelisteten Labor-Verfahren. Diese Rechnung reichen Sie bei der Kasse ein, um die prozentuell errechnete Rückerstattung der Kosten zu erhalten. Auch in diesem Fall raten wir Ihnen, sich einen Kostenvoranschlag vor Beginn der Behandlung erstellen zu lassen und eventuell bei der Kasse selbst anzufragen, ob dieser Voranschlag für die Aufnahme der Behandlung erforderlich ist.